Reisebeschreibung

Eventkalender

Events & Incentives

Destination

Sportwagen & Replikas

Leistungen

Galerie & Video

Kontakt

AGB´s

Impressum


 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungen
Es Capé Classic veranstaltet begleitete Oldtimerreisen / Events für Selbstfahrer mit gestellten Fahrzeugen (Porsche 356 Speedster Vintage-Replika / Porsche 550 Spyder /
RSK 718 Spyder Replika). Der Umfang der Leistung ist im einzelnen im Programm bzw. im individuellen Angebot beschrieben. Änderungen einzelner Reiseleistungen, die nach Abschluss des Reisevertrages notwendig werden und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht in Frage stellen, sind vorbehalten.


Mindestalter
Reiseteilnehmer welche ein Fahrzeug von Es Capé Classic selbst fahren, müssen am Tag des Reisebeginns 25 Jahre alt und seit mindestens 5 Jahren im Besitz des Führerscheins Klasse B sein. Anerkannt sind alle EU-Führerscheine sowie diesen gleichgestellte Fahrerlaubnisse.


Anmeldung/Bezahlung
Mit der Anmeldung bietet der Reiseteilnehmer Es Capé Classic den Abschluss eines Reisevertrages für sich, sowie alle aufgeführten Mitreisenden verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Es Capé Classic zustande. Bei Vertragsabschluss händigt Es Capé Classic dem Reiseteilnehmer die Reisebestätigung aus. Bei Anmeldung sind 50% des Gesamtpreises zu entrichten, der restliche Reisepreis muss spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn bei Es Capé Classic eingehen. Hinweise zu Zahlungsmodalitäten und Sicherungsleistungen (Kautionen) erhält der Reiseteilnehmer bei der Anmeldung. Keine Kredit- und EC-Kartenzahlungen möglich.


Haftung des Reiseveranstalters / Fremdleistungen
Es Capé Classic haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die Richtigkeit der angegebenen Reisedienstleistung, sowie eine gewissenhafte Reiseabwicklung. Beförderung mit externen Unternehmen (Fremdleistung: z. B. Heissluftballonfahrt) unterliegen den Bedingungen des jeweiligen Beförderers. Alle Fremdleistungen sind mit einem * gekennzeichnet. Bei Abbruch einer Reise aufgrund höherer Gewalt behält Es Capé Classic den Anspruch auf eine angemessene Entschädigung für die bereits erbrachten, bzw. zur Beendigung der Reise notwendigen Leistungen. Für alle gegen Es Capé Classic gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften Es Capé Classic bei Sachschäden bis zur dreifachen Höhe des Reisepreises. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Reisenden und Reise. Es Capé Classic haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden und die in der Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden. Ein Schadensersatzanspruch gegen Es Capé Classic ist insofern ausgeschlossen. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bei Leistungsstörung daran mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich der Reiseleitung mitzuteilen. Unterlässt der Reisende schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.


Haftung des Reiseteilnehmers
Der Reiseteilnehmer unternimmt die Reise auf eigene Gefahr. Er wird in die Handhabung der Fahrzeuge eingewiesen und ist selbst für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung, sowie aller gesetzlichen Auflagen verantwortlich. Der Reiseteilnehmer haftet bei selbstverschuldeten Unfall- und andern Schäden an Fahrzeugen von Es Capé Classic – bis zur Höhe der Selbstbeteiligung (1.000,- € pro Schadenfall), unbenommen bleibt eine private Haftpflicht gegenüber Dritten. Der Reiseteilnehmer haftet uneingeschränkt, sofern er den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat oder der Schaden durch Alkohol oder Drogen bedingter Fahruntüchtigkeit entstanden ist, im Falle von Unfallflucht oder nachweislich unsachgemässer Behandlungen des oder der Es Capé Classic Fahrzeuge.


Reiserücktritt / Umbuchung
Es Capé Classic empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Bei einem Rücktritt bis zum 90. Tag vor Reisebeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 250,- € erhoben. Danach fallen 60% des bestätigten Reisepreises als Rücktrittskosten an. Bei einem Rücktritt ab dem 14. Tag vor Reisebeginn werden 90% Rücktrittskosten fällig. Dem zurückgetretenen Teilnehmer bleibt der Nachweis unbenommen, dass Es Capé Classic kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihnen geforderte Pauschale. Der Reiseteilnehmer kann verlangen, dass ein Dritter (Ersatzperson) in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages eintritt. Es Capé Classic kann dem Wechsel der Person widersprechen, wenn dafür wichtige Gründe vorliegen, z.B. Mindestalter. Eine Erstattung für nicht in Anspruch genommene Leistung erfolgt nicht. Dies gilt insbesondere für das nicht rechtzeitige Eintreffen zum Reisebeginn oder für vorzeitige Abreise. In diesem Fall behält sich Es Capé Classic vor, einen eventuell entstehenden Mehraufwand z.B. für einen zusätzlichen Transfer gesondert in Rechnung zu stellen.


Rücktritt des Veranstalters
Es Capè Classic kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise vom Reiseteilnehmer nachhaltig gestört wird oder eine andauernde unsachgemäße Behandlung der Es Capé Classic Fahrzeuge festgestellt wird. Eventuelle Mehrkosten für die Rückreise trägt der Ausgeschlossene Reiseteilnehmer. Es Capè Classic behält den Anspruch auf den Reisepreis, unter Abzug ersparter Reiseaufwendungen. Es Capé Classic ist berechtigt einen Reisevertrag bis zu 4 Wochen vor Reiseantritt zu kündigen, wenn die Durchführung desselben nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für Es Capé Classic nicht zumutbar ist, weil die im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise bedeuten würde, wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, ohne dass der Reiseteilnehmer die Ersatzleistung beansprucht, erhält dieser den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.


Sicherheit
Die Es Capé Classic Routen sind sorgfältig ausgewählte, kaum befahrene Nebenstrassen. Kurze Abschnitte mit höherem Verkehrsaufkommen sind möglich. Die Fahrzeuge von Es Capé Classic werden regelmäßig von Spezialisten gewartet und befinden sich im technischen einwandfreiem Zustand. Sie entsprechen in allen Punkten den gesetzlichen Vorschriften. Die Reiseleitung bemüht sich die Es Capé Classic Reise zur vollsten Zufriedenheit durchzuführen. Die Anwesenheit bei der Einweisung in die Fahrzeuge ist für jene Reiseteilnehmer, welche ein Es Capè Classic Fahrzeug fahren, Pflicht. Anweisungen der Reiseleitung an die Reiseteilnehmer sind als verbindlich zu betrachten.


Versicherung
Im Reisepreis eingeschlossen sind die KFZ-Haftpflicht-, eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 1.000,-€, sowie eine Insassenunfallversicherung die Bedingungen des Versicherungsvertrages können vom Reiseteilnehmer vor Ort eingesehen werden. Im Reisepreis nicht eingeschlossen sind die Reisegepäck -und die Reiserücktrittskostenversicherung. Es Capé Classic empfiehlt den Abschluss dieser Versicherung.


Allgemeine Bestimmungen
Ansprüche gegenüber Es Capé Classic sind spätestens 14 Tage nach Ende der Reise schriftlich am Sitz des Veranstalters geltend zu machen. Vertragliche Schadensansprüche verjähren in 2 Jahren. Der Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu eigenen Lasten. Nicht im Reisepreis enthalten sind Kosten für Verwarnung (Bußgelder). Mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Für Klagen von Es Capè Classic gegen den Reiseteilnehmer ist der Wohnsitz des letzteren maßgebend. Es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Es Capé Classic maßgebend.


Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.



Es Capé Classic
Heinz Heuser
Fernblick 16
51545 Waldbröl
Deutschland
Mobil: +49 160 370 14 13

Mobil: +49 160 947 89 249



Stand 1. Februar 2010